Robert Herdzina hält den Grundstücks-Marktbericht in der Hand

Immobilienbewertung Bremen: Die drei klassischen Verfahren verständlich erklärt

Wer eine Immobilie in Bremen verkaufen, kaufen oder als Kapitalanlage prüfen möchte, braucht eine verlässliche Antwort auf eine einfache Frage: Was ist sie heute am Markt wert? In Deutschland heißt dieser Wert Verkehrswert (Marktwert) – also der Preis, der sich zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielen lässt.
Damit die Immobilienbewertung in Bremen nicht auf Bauchgefühl oder Angebotsanzeigen basiert, gibt es klare Regeln: Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht als „Werkzeuge“ drei klassische Verfahren vor: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Welches Verfahren passt, hängt vom Objekt und vor allem davon ab, welche Marktdaten verfügbar sind.
Ein Blick auf Bremen zeigt, warum das wichtig ist: Der “Grundstücksmarktbericht Bremen 2025”, (Berichtsjahr 2024) berichtet je nach Segment teils deutliche Preisbewegungen (z. B. Rückgänge bei Bestands-Eigenheimen) und zugleich wieder mehr registrierte Kaufverträge.

Vergleichswertverfahren: ideal für Wohnungen und „typische“ Eigenheime

Beim Vergleichswertverfahren wird die Immobilie an realen Verkäufen gemessen: Was haben Käufer für vergleichbare Objekte bezahlt? Das Verfahren eignet sich besonders, wenn es ausreichend viele passende Kauffälle gibt oder geeignete Vergleichsdaten (z. B. Vergleichsfaktoren) vorliegen.

Typische Einsatzfälle in Bremen: Eigentumswohnungen (Neubau und Weiterverkauf) – Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser in marktgängigen Lagen – Baugrundstücke (bei guter Datenlage).
Wichtig ist: „Vergleichen“ bedeutet nicht „irgendwas Ähnliches aus dem Internet nehmen“. In der ImmoWertV ist ausdrücklich vorgesehen, dass im Vergleichswertverfahren u. a. Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren und Indexreihen genutzt werden, um die allgemeinen Marktverhältnisse sachgerecht abzubilden.

Einfach erklärt: Umrechnungskoeffizienten
In Bremen werden im Grundstücksmarktbericht auch Umrechnungskoeffizienten (Korrekturfaktoren) genutzt, etwa um Unterschiede bei Grundstücken oder der baulichen Ausnutzung rechnerisch vergleichbar zu machen.

Modernisierung im Vergleichswertverfahren:

Modernisierungen wirken hier vor allem über die Vergleichbarkeit: Eine energetisch modernisierte Wohnung oder ein saniertes Reihenhaus wird am Markt häufig anders „einsortiert“ als ein Objekt mit Modernisierungsstau – der Vergleich wird also mit anderen (besseren) Referenzen geführt oder mit Zu-/Abschlägen plausibilisiert. Dass Modernisierungen den Zustands- und Nutzungszeitraum beeinflussen können, ist auch in der ImmoWertV angelegt (siehe Restnutzungsdauer).

Ertragswertverfahren: wenn Mieten den Preis bestimmen

Das Ertragswertverfahren ist das bevorzugte Verfahren, wenn im Markt (und damit bei Kaufpreisentscheidungen) die Erzielung von Erträgen im Vordergrund steht – also typischerweise Mieten.
Typische Einsatzfälle in Bremen: Mehrfamilienhäuser – Wohn- und Geschäftshäuser – vermietete Eigentumswohnungen als Kapitalanlage – Gewerbeobjekte (je nach Datenlage).
Im Kern geht es darum, nachhaltig erzielbare Erträge anzusetzen und mit marktüblichen Parametern zu kapitalisieren. In der ImmoWertV wird die Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse im Ertragswertverfahren u. a. über marktüblich erzielbare Erträge und Liegenschaftszinssätze beschrieben.

Bremen-spezifisch: Mietspiegel als Orientierung für Marktmieten

Für Wohnraummietverhältnisse nennt die ImmoWertA als wichtige Grundlage für marktüblich erzielbare Erträge insbesondere geeignete Mietspiegel. In Bremen gibt es seit dem 01.01.2024 den ersten qualifizierten Mietspiegel, mit Fortschreibung zum 01.01.2026.

Modernisierung im Ertragswertverfahren

Hier ist Modernisierung oft ein echter „Werthebel“: – Sie kann Mietniveau und Vermietbarkeit verbessern (z. B. energetischer Standard, Bäder, Grundrisse). – Sie kann die Restnutzungsdauer verlängern – und damit den Zeitraum, in dem Erträge wirtschaftlich erzielbar sind.

Sachwertverfahren: Substanz im Fokus – in Bremen aber nur eingeschränkt nutzbar

Das Sachwertverfahren schaut stärker auf die bauliche Substanz: vereinfacht gesagt auf „Bodenwert plus (angepasste) Gebäudewerte“. Es kann angewendet werden, wenn im Markt der Sachwert der baulichen Anlagen für die Preisbildung ausschlaggebend ist – und wenn geeignete Daten verfügbar sind (insbesondere Sachwertfaktoren).
Typische Einsatzfälle: selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser – sehr individuelle, schwer vergleichbare Objekte (je nach Datenlage)
Wichtiger Bremen-Hinweis (Sachwertfaktoren):
In Bremen kommt das Sachwertverfahren in der Praxis deutlich weniger zum Tragen, weil der Gutachterausschuss derzeit keine Sachwertfaktoren bereitstellen kann. Der Grundstücksmarktbericht Bremen 2025 erläutert, dass die Ermittlung von Sachwertfaktoren personalintensiv ist und der Gutachterausschuss Bremen aufgrund unzureichender Personalausstattung diese zusätzliche Aufgabe aktuell nicht leisten kann; empfohlen wird stattdessen, einzelfallbezogene Vergleichskaufpreise (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung) einzuholen.
Das ist wichtig, weil im Sachwertverfahren die Marktanpassung typischerweise über Sachwertfaktoren erfolgt.

Modernisierung und Nutzungsdauer: warum das den Wert spürbar verändert

Viele Eigentümer unterschätzen, wie „bewertungsrelevant“ Modernisierung ist. Die ImmoWertV definiert die Restnutzungsdauer als die Jahre, in denen ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – und sagt ausdrücklich: Instandsetzungen und Modernisierungen können diese Dauer verlängern, unterlassene Instandhaltung kann sie verkürzen. Zudem enthält die ImmoWertV sogar ein Modell zur Restnutzungsdauer bei Modernisierungen (als Orientierung).
Damit du als Leser schnell siehst, wo Modernisierung in welchem Verfahren wirkt, hier ein kompakter Vergleich:

Verfahren

Passt besonders zu

Was treibt den Wert?

Wirkung von Modernisierung

Vergleichswertverfahren

Wohnungen, Reihenhaus/DHH, Standard-EFH

Verkaufspreise vergleichbarer Objekte

Bessere Vergleichbarkeit, oft höheres Preisniveau durch besseren Zustand

Ertragswertverfahren

vermietete Objekte, MFH, WGH

nachhaltige Mieten, Kapitalisierung

höhere/bessere Erträge + längere Restnutzungsdauer = oft deutlich höherer Wert

Sachwertverfahren

(theoretisch) selbstgenutzte EFH, Sonderobjekte

Substanz/Herstellungskosten + Marktanpassung

weniger Alterswertminderung, längere Nutzungsdauer; in Bremen aber begrenzt wegen fehlender Sachwertfaktoren

Die Logik dahinter ist in den Regelwerken klar angelegt: Verfahren auswählen nach Objekt, Marktgepflogenheiten und Datenlage – und Modernisierung als Teil der objektbezogenen „Gegebenheiten“ berücksichtigen.

Woher kommen die Marktdaten? – Der Gutachterausschuss Bremen

 
Die Grundlage jeder seriösen Immobilienbewertung in Bremen sind echte Kaufpreise, keine Angebotszahlen aus dem Internet.
Jeder notariell beurkundete Immobilienverkauf wird anonymisiert an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen übermittelt. Dort werden die Daten ausgewertet und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht – zum Beispiel als Bodenrichtwerte, Quadratmeterpreise oder Vergleichsfaktoren. 
Im Kaufvertrag stehen nicht alle wertrelevanten Details, etwa zu Modernisierungen oder Ausstattung. Deshalb versendet der Gutachterausschuss ergänzende Fragebögen. So wird sichergestellt, dass die Marktdaten möglichst präzise und realitätsnah sind.
Alle Angaben werden anonym verarbeitet – entscheidend ist der Markt, nicht die einzelne Person.

Marktwert und Beleihungswert: wichtig bei Immobilienfinanzierung in  Bremen

Gerade bei Immobilienfinanzierungen in  Bremen kommt oft die nächste Frage: „Warum sieht die Bank den Wert anders?“ Der Grund: Banken arbeiten neben dem Marktwert häufig mit dem Beleihungswert.
Die BelWertV beschreibt den Beleihungswert als Wert, der unabhängig von vorübergehenden (z. B. konjunkturellen) Schwankungen und ohne spekulative Elemente über die Beleihungsdauer erzielbar sein soll – also bewusst vorsichtiger. Zudem verlangt das Pfandbriefgesetz, dass der Beleihungswert einen marktwertbasierten Wert nicht übersteigen darf.
Wichtig für dich als Eigentümer oder Käufer in Bremen: Die bankseitige Beleihungswertermittlung ist ein eigenes Thema (mit eigenen Regeln, Parametern und Sicherheitenlogik) – das behandle ich in einem separaten Blogbeitrag, damit es verständlich und praxisnah bleibt.

Kostenlose Immobilienbewertung in Bremen: unverbindlich anfragen

Wenn du deine Immobilienbewertung in Bremen schnell, nachvollziehbar und marktgerecht einordnen möchtest: Ich unterstütze dich dabei – als Immobilienmakler und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (D1).
Mein Angebot für Eigentümer in Bremen:
Eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung inklusive kurzer Beratung, welches Verfahren (Vergleichs-, Ertrags- oder – in Bremen meist nur eingeschränkt – Sachwertansatz) für dein Objekt sinnvoll ist, und welche Rolle Modernisierung/Restnutzungsdauer in deinem Fall spielt.


Wenn du möchtest, bringe (oder sende) einfach die Basics mit:

  • Baujahr/Modernisierungen,
  • Wohnfläche,
  • Lage/Stadtteil,
  • Vermietungsstatus,
  • grobe Objektunterlagen.

Dann bekommst du eine Einordnung, die du für Verkauf, Kaufentscheidung oder Finanzierungsgespräche verwenden kannst.

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer

Dieser Blogbeitrag stellt keine Finanzierungsberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Abschluss bestimmter Finanzprodukte dar. Alle dargestellten Zahlen, Zinssätze, Laufzeiten und Rechenbeispiele sind unverbindlich, vereinfacht und dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Veranschaulichung. Sie basieren auf fiktiven Annahmen und können zukünftige Marktentwicklungen nicht abbilden. Maßgeblich für eine Finanzierungsentscheidung sind stets die individuellen Vertragsbedingungen, die persönliche wirtschaftliche Situation sowie die jeweils aktuellen Konditionen der kreditgebenden Institute. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Inhalte wird ausgeschlossen.

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