Allgemeine Geschäftsbedingungen
your homerun GmbH
Reeder-Bischoff-Str. 71, 28757 Bremen
für Immobilienmakler- und Finanzvermittlungsleistungen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der your homerun GmbH
in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Individuelle Vereinbarungen, bereichsspezifische Sonderregelungen, Makleraufträge und Rahmenvereinbarungen ergänzen diese AGB; soweit sie abweichende Regelungen enthalten, gehen sie diesen vor.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Vertragsangebote, Verträge und vorvertraglichen Tätigkeiten der your homerun GmbH, Reeder-Bischoff-Str. 71, 28757 Bremen, nachfolgend „Anbieter“, in den Bereichen
a) Immobilienmaklerleistungen sowie
b) Finanzvermittlungsleistungen. - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
- Individuelle Vereinbarungen, gesonderte Makleraufträge, Rahmenvereinbarungen, Provisionsvereinbarungen sowie bereichsspezifische Sonderabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vor.
2. Gegenstand der Leistungen
- Der Anbieter erbringt, jeweils im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen Erlaubnisse und der gesonderten Beauftragung, insbesondere folgende Leistungen:
a) Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten im Immobilienbereich,
b) Finanzanlagenvermittlung und gegebenenfalls Honorar-Finanzanlagenvermittlung,
c) Darlehensvermittlung und Immobiliardarlehensvermittlung sowie gegebenenfalls Honorar-Immobiliardarlehensberatung. - Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der konkreten Beauftragung, dem jeweiligen Einzelvertrag, einer Rahmenvereinbarung oder einer sonstigen individuellen Regelung.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht das Zustandekommen eines Kauf-, Finanzierungs-, Darlehens-, Anlage- oder sonstigen Hauptvertrages.
3. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, durch Beauftragung in Textform oder durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistung in Kenntnis der maßgeblichen Vertragsbedingungen zustande.
- Im Immobilienbereich kann ein Maklervertrag auch dadurch zustande kommen, dass der Kunde in Kenntnis der Provisionspflicht Maklerleistungen des Anbieters in Anspruch nimmt, insbesondere durch Anforderung oder Entgegennahme eines Exposés, Vereinbarung oder Durchführung einer Besichtigung, Aufnahme von Verhandlungen oder Entgegennahme von Objektinformationen.
- Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Kommunikation
- Der Anbieter ist berechtigt, mit dem Kunden schriftlich, in Textform, per E-Mail, telefonisch oder über digitale Systeme (Messenger) zu kommunizieren, soweit nicht im Einzelfall eine besondere Form gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm mitgeteilten Kontaktdaten zutreffend sind und Mitteilungen des Anbieters empfangen werden können.
5. Allgemeine Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde hat wesentliche Änderungen seiner persönlichen, wirtschaftlichen, objektbezogenen oder finanzierungsrelevanten Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
- Vom Anbieter überlassene Unterlagen, Berechnungen, Exposés, Antragsunterlagen, Vertragsentwürfe und sonstige Informationen sind vom Kunden unverzüglich auf erkennbare Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten zu überprüfen.
- Nachteile, Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
6. Vergütung, Provision, Aufwendungsersatz
- Die Vergütung des Anbieters richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, Provisionsabrede, Vergütungsvereinbarung oder den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Immobilienbereich richten sich Entstehung, Höhe und Fälligkeit eines Provisionsanspruchs nach der jeweiligen Provisionsvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
- Im Finanzbereich kann die Vergütung, soweit gesetzlich zulässig, durch den Kunden, durch Produktgeber oder in sonstiger rechtlich zulässiger Weise erfolgen.
- Ein Anspruch auf gesonderten Aufwendungsersatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Widerruf
- Sofern dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, erhält er hierüber eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
- Verlangt der Kunde, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, bedarf dies – soweit gesetzlich erforderlich – einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung des Kunden.
- Die Rechtsfolgen eines Widerrufs richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Soweit Informationen, Angaben, Unterlagen oder Berechnungen von Dritten stammen, haftet der Anbieter für deren Richtigkeit und Vollständigkeit nur, wenn er diese ausdrücklich als eigene Erklärung oder Zusicherung übernommen hat.
9. Datenschutz und gesetzliche Prüfpflichten
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Vermittlung, Beratung, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Ergänzend gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Anbieters.
- Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, gesetzliche Identifizierungs-, Prüf-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, insbesondere soweit geldwäscherechtliche oder sonstige regulatorische Vorgaben bestehen.
- Der Kunde wird die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen Gerichtsstand.
- Es gilt deutsches Recht.
Besondere Bedingungen für Immobilienmaklerleistungen
11. Vertragsgegenstand
- Im Immobilienbereich erbringt der Anbieter insbesondere den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien sowie die Vermittlung solcher Verträge.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Maklerauftrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
- Zu den Leistungen können insbesondere die Aufbereitung von Objektunterlagen, Erstellung von Exposés, Vermarktungsmaßnahmen, Durchführung und Koordination von Besichtigungen, Interessentenkommunikation und Verhandlungsbegleitung gehören.
12. Objektangaben
- Objektbezogene Angaben, insbesondere zu Flächen, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Erträgen, Energiekennwerten oder sonstigen Eigenschaften, beruhen regelmäßig auf Informationen des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter.
- Der Anbieter gibt diese Informationen nach bestem Wissen weiter, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sofern keine ausdrückliche eigene Zusicherung erfolgt.
13. Vertraulichkeit und Vorkenntnis
- Exposés, Objektanschriften, Nachweise und sonstige vom Anbieter zur Verfügung gestellte Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Ist dem Kunden die nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Verlangen nachvollziehbar darzulegen.
14. Doppeltätigkeit
Der Anbieter ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
15. Provision
- Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Anbieters ein Hauptvertrag zustande kommt und die Tätigkeit des Anbieters hierfür mitursächlich war.
- Die Höhe der Provision sowie die provisionspflichtige Partei ergeben sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung.
- Soweit gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, Anwendung finden, gelten diese vorrangig.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen den Abschluss des Hauptvertrages nachzuweisen, soweit dies zur Prüfung und Abrechnung eines Provisionsanspruchs erforderlich ist.
Besondere Bedingungen für Finanzvermittlungsleistungen
16. Allgemeines
- Finanzvermittlungsleistungen werden ausschließlich im Rahmen der jeweils vorhandenen gesetzlichen Erlaubnisse und des konkret beauftragten Tätigkeitsumfangs erbracht.
- Der Anbieter schuldet keine Vermögensverwaltung und trifft keine eigenständigen Anlage- oder Finanzierungsentscheidungen für den Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Eine laufende Überwachung vermittelter Verträge, Anlagen oder Finanzierungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
17. Finanzanlagenvermittlung
- Im Bereich der Finanzanlagenvermittlung berücksichtigt der Anbieter die vom Kunden mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und seine Risikobereitschaft, soweit dies für die jeweilige Leistung gesetzlich erforderlich ist.
- Soweit erforderliche Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorliegen, kann die Beratung oder Vermittlung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
- Empfehlungen und Einschätzungen beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe. Spätere Entwicklungen des Marktes oder Änderungen persönlicher Verhältnisse des Kunden können eine andere Bewertung erforderlich machen.
18. Darlehensvermittlung und Immobiliardarlehensvermittlung
- Im Bereich der Darlehensvermittlung oder Immobiliardarlehensvermittlung besteht die Leistung des Anbieters im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder in der Vermittlung entsprechender Verträge.
- Der Anbieter schuldet insbesondere nicht, dass ein Darlehensgeber ein Finanzierungsangebot unterbreitet oder einen Vertrag mit dem Kunden abschließt.
- Der Kunde hat alle für die Prüfung und Vermittlung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Bereits gestellte, laufende oder abgelehnte Finanzierungsanfragen bei anderen Stellen sind dem Anbieter unaufgefordert mitzuteilen, soweit sie für die Vermittlung relevant sind.
- Ein Entgelt des Kunden für die Vermittlung von Darlehen oder Immobiliardarlehen wird nur geschuldet, wenn dies vorab ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
19. Laufzeit und Beendigung
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, endet ein einzelner Vermittlungs- oder Beratungsauftrag mit seiner Erfüllung, seiner Kündigung oder dem Wegfall des Auftragszwecks.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt..

